Internationale Handelsbeziehungen

Internationale Handelsbeziehungen

Heute sind die Märkte zunehmend globalisierten und die wirkliche Herausforderung besteht darin international zu denken und Produkte oder Dienstleistungen auf internationaler Ebene anzubieten.

Waren und Dienstleistungen werden jeden Tag über die Grenzen der Staaten in denen ihre Hersteller etabliert sind, verkauft.

Diese Transaktionen werden durch nationale Gesetze, EU-Gemeinschaftsnormen und sonstige verbindliche internationale Instrumente oder Berufsvorschriften geregelt.

Die Kanzlei WOLFRAM berät Ihre Mandanten in internationalen und grenzüberschreitenden Fragen.

Grenzüberschreitende Rechtsberatung erfordert nicht nur Kenntnis im französischen Recht und Verständnis der Rechtssysteme der Staaten in/mit denen das Geschäft stattfindet, sondern ebenfalls gute Sprachkenntnisse, was die betroffenen Länder angeht, sowie Verständnis deren Kultur und Mentalität.

Die Kanzlei WOLFRAM berät ihre Mandanten bezüglich nationaler und/oder europäischen Gesetze, sowie über Rechtsnormen die aus internationalen und regionalen Abkommen oder der internationale Handelspraxis ergehen.

Wir unterstützen unsere Mandanten in Ihren Vertragsverhandlungen mit Unternehmen in anderen Ländern, und wenn nötig auch bei Rechtsstreitigkeiten.

Wenn es sich um Geschäfte in Frankreich handelt, beraten wir gen Unternehmen z.B. um Tochtergesellschaften auf französischem Boden zu gründen oder um Verträge in Kraft zu setzen.

Das Recht der ausländischen Investitionen in Frankeich

Die Kanzlei WOLFRAM hilft Ihnen gerne bei Ihren Investitionsvorhaben in Frankreich, sei es um ein französisches Unternehmen zu erwerben oder um in Frankreich anders zu investieren.

Zu diesem Zweck beraten und unterstützen wir ausländische Investoren die in Frankreich  Vorhaben planen, wie folgt:

- Umsetzungsstrategie und Vertriebstrategie;

- Entwerfen und Übersetzen von Rechts-und Vertragsunterlagen (auf englisch, französisch, deutsch) für verschiedene Verfahren die vor oder nach der Implantation erforderlich sind;

- Organisation von Verhandlungen mit den verschiedenen Partnern und ihren Rat;

- Gründung von Joint Ventures und Partnerschaftsabkommen;

- Gründung von Tochtergesellschaften und Vertretungsbüros

- Unterstützung bei Ihren Vorgängen mit französischen Behörden.

Internationales Handelsrecht

Das internationale Handelsgeschäft erfordert die Unterstützung durch Anwälte die speziell zu diesem Zweck ausgebildet sind.

Zum Beispiel, das Eingreifen in internationale Handelsverträge erfordert Kenntnisse und Kombination von verschieden Fachbereichen:

•  Internationales Privatrecht;

• internationales Wirtschaftsrecht (Recht der internationalen Verträge, JV / Rechtsstrukturen);

• Anlagevorschriften;

• EU-Wirtschaftsrecht und Europarecht.

In einigen Fällen können spezifisch regionale Normen und Rechtssysteme, wie z.B. das OHADA-Handelsrecht in einer Reihe von vor allem französisch-, aber auch portugiesisch-, sowie spanischsprachigen afrikanischen Staaten Anwendung finden.

In diesen verschiedenen Bereichen kann Sie die Kanzlei WOLFRAM bei Rechtsstreitigkeiten sowohl bei der Suche nach außergerichtlichen Lösungen (Vereinbarungen) als auch vor Gericht, sei es in Frankreich oder grenzübergreifend vertreten.

Unser Ziel ist, unseren Mandanten kostengünstige Lösungen für ihre internationalen Rechtsfragen anzubieten. Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Führungskräfte und entsandtes Personal (“Expatriates”).

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Die international ausgerichteten Angelegenheiten stellen übrigens einen nicht unwesentlichen Anteil unserer Aktivitäten dar.

Sollten Sie Fragen in einem dieser Fachgebiete haben, stehen wir Ihnen gern für ein Gespräch zur Verfügung.