Recht der Neuen Technologien & geistiges Eigentum

Technologierecht, geistiges Eigentum, Telekommunikation und Medien

Technologien schreiten schnell voran und in der Regel schneller als das Recht.

Das Recht der Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, kurz IP-Recht, umfasst verschiedene Materien, die anhand der digitalen Konvergenz vor allem zwischen den Behälter und den Inhalt sowie Formaten immer näher schreiten.

Unser Know-how haben wir in der Beratung von führenden (französischen, europäischen und internationalen) Unternehmen im Bereich der Telekommunikations-Branche, und dann der Neuen Technologien, des Internets sowie des geistigen Eigentums erworben.

Die Kanzlei WOLFRAM kann  in den folgenden Bereichen eingreifen:

- Telekommunikationsrecht

- Recht des Geistigen Eigentums

- Markenrecht

- Internetrecht

- Medienrecht

- Recht des elektronischen Handels (E-Commerce)

Die Kanzlei WOLFRAM ikann Sie bei spezifischen Vorhaben im Vertragsrechts unterstützen:

- Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen:

- Lizenzierung von Software

- Entwicklungsaufträge

- Kaufverträge Software,

- Wartungsverträge für Hard-und Software,

- Aufträge für den Bau von Webseiten und Hosting

- Erstellung von AGB / Nutzungsbedingungen für Websites / Impressum

- Verträge zur Übertragung von Rechten (Urheberrecht, Recht des Bildes)

- Geheimhaltungsvereinbarungen

Unlauterer Wettbewerb

Wir haben ebenfalls in der Prozessführung des unlauteren Wettbewerbs Erfahrung, sowohl im Zusammenhang mit einem Streit über ein geistiges Eigentumsrecht, als ohne.

Die Kanzlei WOLFRAM kann Sie vor Gericht vertreten, z.B. wenn es sich um folgende Fragen handelt:

- Handels-Piraterie

- Nachgeahme Produkte

- Schädigung des Handelsnamens oder des Gesllschaftsnamens

- Verunglimpfung

Wir beraten unsere Mandanten ebenfalls um unlauteren Wettbewerb oder missbräuchliches Handeln zu verhindern.